Grundschule Fraunberg

Übertritt an weiterführende Schulen

Übertritt an weiterführende Schulen





Übertrittsverfahren

Übertrittszeugnis:

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten
Anfang Mai ein Übertrittszeugnis.
Dieses enthält:
die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,die Gesamtdurchschnittsnote
aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht,
eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den
weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Für den Übertritt gelten folgende Regelungen:

Aus der Grundschule in die Hauptschule:

Der Übertritt erfolgt ohne weiteres Übertrittsverfahren.

Aus der Grundschule in die Realschule:

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik,
Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis:
Bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich

2,66: dabei in Deutsch und Mathematik die Noten 2/3 bzw. 3/2 oder besser:
Übertritt möglich; Entscheidung der Eltern nach Beratung.
Im Fall von Deutsch und Mathematik schlechter als 2/3 bzw. 3/2:
Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht.
Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht entscheiden die Eltern nach Beratung.
Schüler mit 2,66, die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht am Gymnasium
unterzogen haben, können in die Realschule aufgenommen werden
(es sei denn, sie haben in einem Fach eine schlechtere Note als 4 erzielt),
wenn die Eltern an einem Beratungsgespräch an der Realschule teilgenommen haben.
3,00 oder schlechter: Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht.
Schüler, die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht am Gymnasium unterzogen haben,
können, wenn sie an die Realschule übertreten wollen, am dortigen Probeunterricht
zum allgemeinen Nachtermin teilnehmen.

Aus der Grundschule in das Gymnasium

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik,
Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis:
Bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich.
In allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht.